- herrschendes Unternehmen
- Begriff des Konzernrechts für ein Unternehmen, das auf ein anderes, ⇡ abhängiges Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 AktG).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
herrschendes Unternehmen — herrschendes Unternehmen, Wettbewerbsrecht: abhängiges Unternehmen … Universal-Lexikon
abhängiges Unternehmen — abhängiges Unternehmen, rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes) Unternehmen mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Absatz 1 Aktiengesetz). Es wird nach § 18 Absatz 1 Satz 3… … Universal-Lexikon
abhängiges Unternehmen — 1. Begriff: Rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes) Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Von einem in Mehrheitsbesitz (⇡ Mehrheitsbeteiligung) stehenden Unternehmen… … Lexikon der Economics
Gleichordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Unternehmensgruppe — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Unterordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Konzernrecht (Deutschland) — Das Konzernrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen von Konzernen. Der Konzernbegriff ist zum einen von kartellrechtlicher Relevanz: Das sogenannte Konzernprivileg, also das Privileg der am Konzern beteiligten Konzernunternehmen, führt… … Deutsch Wikipedia
Konzern — Großunternehmen; Gesellschaft; Gruppe * * * Kon|zern [kɔn ts̮ɛrn], der; [e]s, e: Zusammenschluss zweier oder mehrerer selbstständiger Firmen gleicher, ähnlicher oder sich ergänzender Produktion. Syn.: ↑ Unternehmen. Zus.: Automobilkonzern,… … Universal-Lexikon
Beherrschungsvertrag — Der Beherrschungsvertrag ist ein zwischen einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer in oder ausländischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform geschlossener Unternehmensvertrag, der die Leitung der… … Deutsch Wikipedia
Kreditnehmereinheit — ist ein Begriff aus dem Kreditwesen, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut bankintern zu einem einzigen,… … Deutsch Wikipedia